In Deutschland muss man als Dogwalker zum Einen die gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beachten und zum Anderen die einzelnen Landesgesetze der einzelnen Bundesländer.
Dogwalker fallen (leider noch nicht) unter das deutsche Tierschutzgesetz. §11 Absatz 3: “ … Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten“ Da man als Dogwalker die Hunde nicht in Räumlichkeiten betreut, sondern die Hunde ausführt und dann wieder Heim fährt, fällt der Dogwalker eben nicht unter das Tierschutzgesetz und benötigt keine Genehmigungen.
Ausnahme Berlin! Berlin hat ein neues Gesetz verabschiedet, welches zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist. In diesem Gesetz wird geregelt, dass jeder gewerbsmäßige Dogwalker nicht mehr als vier Hunde führen darf ohne eine Prüfung. Im Gesetzestext heißt es: „Eine Erlaubnis kann nur erlangen, wer über den erforderlichen Sachverstand, Zuverlässigkeit und Eignung verfügt. Die Erlaubnis kann zudem mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen versehen werden. Solche Auflagen können u. a. eine Begrenzung der Anzahl zu führender Hunde, räumliche/örtliche Einschränkungen des Führens und Verschärfungen bezüglich der Leinenpflicht in Hundeauslaufgebieten sein.“
Möchtest du dich also als Dogwalker in Berlin selbstständig machen, hast du die Wahl. A) Du führst pro Gruppe maximal vier Hunde aus und machst keine Prüfung beim zuständigen Veterinäramt. B) Du möchtest als professioneller Dogwalker mehr als vier Hunde ausführen und machst die Prüfung bei deinem zuständigen Veterinäramt in Berlin. In Berlin findest du 12 Veterinärämter auf die verschiedenen Stadtteile aufgeteilt. Unter diesem Link findest du eine Übersicht.
Auch in anderen Städten / Gemeinden ist es möglich, dass du eine Prüfung absolvieren musst. Erkundige dich immer vor dem Start deines Unternehmens bei deinem zuständigen Veterinäramt. Es kann auch sein, dass dein Auto abgenommen werden muss, dies ist abhängig von der Gegend / Gemeinde. Dein Veterinäramt gibt dir gerne dazu Auskunft.
An die jeweiligen Landesgesetze muss man sich als Dogwalker ebenfalls halten.
Leinenpflicht im Wald besteht vom 01.03. – 15.07. (Brut- und Setzzeit) in:
- Thüringen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein
- Brandenburg
- Hamburg (kurze Leine)
- Nordrhein-Westfalen (nur außerhalb der Wege)
Leinenpflicht im Wald besteht vom 01.04. – 15.07. (Brut- und Setzzeit) in:
- Niedersachsen
Leinenpflicht im Wald besteht ständig (außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten):
- Berlin
In allen Bundesländern gilt, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers sein muss.
Für Brandenburg gilt, dass pro Person lediglich drei Hunde geführt werden dürfen. Dies gilt für Privatpersonen und Dogwalker.
In Naturschutzgebieten gilt deutschlandweit Leinenpflicht für alle Hunde.
Meine Checklisten für dich
Ich habe ein paar Willkommensgeschenke für dich vorbereitet: Drei Checklisten für (angehende) Dogwalker/innen und meinen 7-tägigen Kurs „Körpersprache“. Deine Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Du erhältst regelmäßig (wöchtenlich bis 14-tägig) Informationen rund ums Dogwalking, die Selbstständigkeit als Hundesitter und Sanny’s Dogwalker Ausbildung. Du kannst dich jeder Zeit wieder abmelden, wenn du kein Interesse mehr an meinem Newsletter hast.
Hallo 🙂
Gilt der Paragraph auch für eine „Halbtagsbetreuung“ von 4-5h, wenn davon 2h Gassi gegangen wird?
Hallo! Wenn du die Hunde bei dir Zuhause betreuen möchtest, benötigst du eine Genehmigung. Am Besten fragst du bei deinem zuständigen Vet-Amt nach.